Steuertermine

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Monatliche Abgaben

MonatUmsatzsteuer *L, DB, DZGKKStadtkasse/ Gemeinde
Jänner15. März15. Februar15. Februar15. Februar
Februar15. April15. März15. März15. März
März15. Mai15. April15. April15. April
April15. Juni15. Mai15. Mai15. Mai
Mai15. Juli15. Juni15. Juni15. Juni
Juni15. August15. Juli15. Juli15. Juli
Juli15. September15. August15. August15. August
August15. Oktober15. September15. September15. September
September15. November15. Oktober15. Oktober15. Oktober
Oktober15. Dezember15. November15. November15. November
November15. Jänner15. Dezember15. Dezember15. Dezember
Dezember15. Februar15. Jänner15. Jänner15. Jänner

* Zusammenfassende Meldungen sind bis zum Monatsletzten des Folgemonats abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln.

Quartalsweise Abgaben

Steuerart1. Frist2. Frist 3. Frist4. Frist
Einkommensteuervorauszahlung15. Februar15. Mai15. August15. August
Körperschaftsteuervorauszahlung15. Februar15. Mai15. August15. November
Umsatzsteuervorauszahlung (bei einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 - Euro 100.000)15. Februar15. Mai15. August15. November

Abgabetermin - Steuererklärung beim Finanzamt

Anmerkung: Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch einen STB vertreten werden!

SteuerartAbgabeformFrist
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärungauf Papier30.4. des Folgejahres
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und FeststellungserklärungFinanzOnline30.6. des Folgejahres
ArbeitnehmerveranlagungPflichtveranlagung30.6. des Folgejahres, in manchen Fällen der Veranlagung gilt der 30.9. des Folgejahres
ArbeitnehmerveranlagungAntrag5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird
Werbeabgabeauf Papier31.3. des Folgejahres
Lfd. Entrichtung Kfz Steuer15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Kfz Steuer Jahreserklärungauf Papier31.3. des Folgejahres

Abgabetermin - Lohnverrechnung

SteuerartAbgabeformFrist
Lohnzettelauf Papier31.1. des Folgejahres
LohnzettelELDA28.2. des Folgejahres
BeitragsgrundlagennachweisDFÜ oder ELDA28.2. des Folgejahres
Kommunalsteuerjahres-/DGA-ErklärungFinanzOnline, auf Papier31.3. des Folgejahres
SchwerarbeitsmeldungELDA28.2. des Folgejahres

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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